Sanierung unter Insolvenzschutz

Erfolgreichen Sanierungen steht in Deutschland immer noch das Stigma der Insolvenz entgegen. Dennoch können Unternehmen in bestimmten Fällen erfolgreich nur unter Insolvenzschutz saniert werden. Mit dem Gesetz zur erleichterten Sanierung von Unternehmen (ESUG) wird nunmehr ein Mentalitätswechsel für eine andere Insolvenzkultur eingeleitet. Das Recht wird stärker auf die Sanierung überlebensfähiger Unternehmen ausgerichtet, damit das Insolvenzverfahren künftig stärker als bisher als echte „Chance zur Sanierung“ verstanden wird. Die langfristige Ertragsfähigkeit wird mit den hervorragenden Instrumenten insolvenzrechtlicher Restrukturierung wiederhergestellt.

ESUG ist die Abkürzung eines 2012 in Kraft getretenen Gesetzes, mit dem sich Begriffe wie Schutzschirm, Eigenverwaltung, vorläufige Gläubigerausschüsse und starke Mitwirkung der Gläubiger verbinden, z.B. bei der Auswahl des "richtigen" Insolvenzverwalters. "Preis" der gestärkten Mitbestimmung sind enorm hohe Anforderungen an die Antragstellung.

Dr. Andree Gossak ist geprüfter ESUG-Berater (DIAI e.V. www.diai.org) und Mitglied im Bundesverband der ESUG-Berater Deutschland (BV-ESUG www.bv-esug.de). Wir begleiten Sie sicher durch ein Sanierungsverfahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Qualifikationen:

Dr. Andree Gossak ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Geprüfter ESUG-Berater (DIAI e.V.). Er ist zudem Mitglied im Beraternetzwerk für die mittelständige Wirtschaft.

 gepruefter ESUG Berater DIAI